DeJa Vu Museum Berlin Berlin, 15.05.2023
Das Rechtsverhältnis während des Besuchs von Deja Vu Museum , zwischen der Deja Vu Museum – GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tomasz Jankowski, Chris Jankowski, Rochstrasse 14 C, 10178 Berlin, sowie den natürlichen und juristischen Personen (>>Besucher und Besucherinnen<<), wird durch diese Be-sucher- und Nutzungsordnung geregelt. Diese Besucherordnung wird durch den Kauf einer Eintrittskarte und/oder das Betreten der Räumlichkeiten von Deja Vu Museum von dem Besucher anerkannt.
des Deja Vu Museums nachstehend „Museum“ genannt.
* „Besucher“ – für die Zwecke der vorliegenden Urkunde bedeutet er jede Per- son, welche die Ausstellung des Museums besucht und an den im Museum orga- nisierten Begebenhiten teilnimmt.
* Das Museum ist vom Montag bis Sonntag von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
* Das Museum betretend akzeptiert jeder Besucher die Bestimmungen der vor-liegenden Urkunde, „Museumsordnung“ genannt, und erklärt, er habe sich damit verwandt gemacht und sich gleichzeitig verpflichtet, sie absolut zu befolgen.
* Informationen für Behinderte können beim Kundendienst eingeholt werden.
* Ausführliche Informationen über das Funktionieren des Museums, Öffnungs- zeiten, Preise der Eintrittskarten sowie vorübergehende Schließung der Ausstell-ungsfläche und Ausstellungsbestandteile sind an der Kasse des Museums und dessen Internetseite oder in den Sozialmedien zugänglich.
* Mit Rücksicht auf die Größe des Museums und den Charakter seiner Expo- sition bestehen gewisse Beschränkungen in Bezug auf die Zahl der Besucher, die sich gleichzeitig in seinen Räumlichkeiten aufhalten können. Deshalb behält sich das Museum das Recht vor, beim Überschreiten des Besucherlimits ihren Eintritt vorläufig einzustellen.
* Das Museum behält sich das Recht vor, einige Ausstellungsräume und Expo-sitionselemente auszuschließen.
* Jeder/-e von den Besuchern/-innen, der/die sich im Deja Vu Museum befindet, ist gehalten, sich mit den an den Wänden und Decken und in der Nähe von Exponaten hängenden Informationsschildern, insbesondere mit denen, die sich auf die Notausgänge beziehen, bekannt zu machen, um vor der Benutzung der Exponate, deren nicht anweisungsgemäßen Gebrauch zu vermeiden und sich sel-bst sowie seinen/ihren eigenen Schützlingen keine Gesundheits- und Lebensge-fährdung zu verursachen.
* Die die vom Museum organisierten Geschehnisse betreffenden Informationen sind auf der Webseite des Museums, an dessen Kasse, im Facebook sowie in so-nstigen Sozialmedien zugänglich.
* Die Besucher sind verpflichtet, die Anweisungen der Angestellten des Muse-ums in jedem Fall bis zum Zeitpunkt dessen Verlassens zu befolgen.
* Die Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen die Ausstellung ausschließlich unter Obhut der Erwachsenen besuchen. Die Eltern und die Betreuer sind für sie ver- antwortlich und sie sollen alles tun, um die von den Kindern/Schützlingen zuge-fügten Schäden abzuwenden. Sie haften für die durch das ordnungswidrige Be- nehmen seitens ihrer Kinder/Schützlinge verursachten Schäden .
* Die organisierten Kindergruppen sind verpflichtet, über die ganze Zeit unter Vormundschaft der Erwachsenen zu bleiben.
* Im Museum funktioniert ein Überwachungsystem (Monitoring), welches die Bilder aufnimmt und speichert.
* Die Nutzung der Toiletten ist auf Personen beschränkt, welche das Museum be- sichtigen beziehungsweise an dessen Veranstaltungen teilnehmen.
* Während der Treppenbenutzung ist der Rechtsverkehr obligatorisch, beim Hinauf- und Hinuntergehen ist die besondere Vorsicht geboten.
* Die Ausrüstung des Museums darf ausschließlich entsprechend ihrer Bestim-mung genutzt werden.
* Die an Fallsucht/Epilepsie oder anderen Störungen der Gesundheit erkrankten Personen sind wegen der Schärfe und einer großen Lichtintensität (beispiels- weise durch das vorhandene Stroboskop) einem Krankheitsanfall ausgesetzt. Das Betreten einzig und allein in eigener Verantwortung wie auch auf die Ver-antwortlichkeit des Betreuers. Das Déjà Vu Museum trägt keine Verantwortung
für kranke/behinderte Personen.
Jede Person, die eine Eintrittskarte gekauft hat, bestätigt, dass sie die vorlie-gende Besucherordnung akzeptiert.
*Die Eintrittskarten können an der Museumskasse beziehungsweise auf der We- bseite des Museums erworben werden.
* An der Museumskasse können die Zahlungen bar und mit einer Geldkarte beg-lichen werden – Informationen über die akzeptierten Typen der Geldkarten sind an der Kasse zugänglich.
*Die Eintrittskarten zu ermäßigten Preisen werden gegen Vorlage eines den In-haber zur Ermäßigung berechtigenden Dokuments verkauft, was sich auf den Kauf per Webseite als auch an der Museumskasse bezieht.
* Die sich auf die Gruppen von den zur Ermäßigung berechtigten Personen sowie die Arten der die Befugnis bestätigenden Dokumente beziehenden Informatio-nen sind an der Museumskasse beziehungsweise auf der Webseite des Museums zugänglich.
* Der zum Zeitpunkt des Einkaufs angegebene Preis ist endgültig.
* Sämtliche Preise werden in Euro angegeben und enthalten die VAT-Steuer (MWSt).
* Vom Museum werden die VAT-Fakturen den durch die geltenden Rechtsvor-schriften bestimmten Fristen und Bedingungen gemäß ausgestellt. Das Museum ist bevollmächtigt, die elektronischen Rechnungen auszustellen und sie in Form von pdf-Dateien an die E-Mail des Erwerbers zu übersenden. Bei natürlichen Per- sonen können die VAT-Fakturen ausschließlich auf den Namen der Person, die die Eintrittskarte/-n gekauft hat, ausgestellt werden.
* Im Falle der Museumsschließung aus den vom Museum unabhängigen Grün-den (Katastrophen, Kataklysmen, Terrorangriffe, Staatstrauer) werden die Bar-und Geldkartenzahlungen an der Museumskasse zurückerstattet.
* Die Eintrittspreise für einzelne Ereignisse werden ebenfalls auf der Webseite des Museums veröffentlicht. Informationen über die Besuchergruppen, denen die Ermäßigungen beziehungsweise ein Freieintritt zustehen, sind an der Kasse oder beim Leiter des Museums zugänglich.
* Das Museum behält sich das Recht vor, andere Gebühren als die, welche im Preisverzeichnis für die durch das Museum organisierten oder darin stattfinden- den Veranstaltungen eingeschlossen sind, einzuführen.
* Mit Rücksicht auf die BHP- und sonstige Vorschriften (Sicherheit und Hygie-ne am Arbeitsplatz) behält sich das Museum das Recht vor, die Zahl der zu verkaufenden Eintrittskarten zu regeln.
Es wird untersagt:
*ins Museum ein Gepäck mit Dimensionen von mehr als 55 x 35 x 20 cm hin-einzubringen. Zugelassen ist das Hineinbringen von Taschen, Gepäck und ande- ren Gegenständen von den Eltern und Betreuern der Kinder mit gesundheitli-chen Problemen. Die Rucksäcke und Tüten müssen in den Händen getragen wer- den.
*Gegenstände hineinzubringen, welche die anderen Besucher durch Besch-mutzung, Beschädigung stören oder die Ausrüstung des Museums beschmutzen oder schädigen könnten.
* die Tiere hineinzuführen.
Es wird ebenso untersagt:
* die Lebensmittel und Getränke zu sich zu nehmen.
* Zigaretten und e-Zigaretten im Museum zu rauchen.
* zu laufen.
* Mobiltelefone in Anspruch zu nehmen.
* in die verbotenen Räume (technische Räumlichkeiten u. dgl.m.) einzutreten.
* Es wird untersagt, sich zu setzen oder sich auf die kleinen Tische, auf denen sich die Exponate befinden, anzulehnen.
* Das Exponat „Plasmakugeln“, anders „Plazma Boll“ genannt, darf mit dem Finger oder der Handfläche einer Hand angefasst werden. Es wird verboten, es mit anderen Körperteilen zu berühren, mit der Handfläche zu schlagen oder ähn- liche Handlungen vorzunehmen. Beim Besitzen eines elektronischen Gerätes soll man die besondere Vorsicht einhalten, weil es gestört werden kann. Deshalb soll das Gerät an einer sicheren Stelle platziert werden. Den herzkranken und neurologischen Personen sowie den schwangeren Frauen wird untersagt, das Ex-ponat anzufassen.
* In den Exponaten/Spiegelräumlichkeiten soll man sich nur auf dem dunklen Bodenbelag bewegen. Es gilt das Verbot, die Spiegel zu betreten sowie die durch eine Absperrung getrennte Fläche zu überschreiten.
* In den vollständig zu Ende geführten Spiegelräumlichkeiten samt dem Fußbo- den gilt das Verbot, Schuhe anzuhaben, die man vor dem Eintritt ablegen soll. Es wird untersagt, zu hüpfen und mit einem beliebigen Körperteil auf die Spie- gel zu schlagen.
* Man verbietet, außerhalb die z. B. mit einem Absperrgitter markierten Zonen einzutreten.
* Das Déjà Vu Museum trägt keine Verantwortung für die dem “Besucher” zuge- fügten Schäden infolge seines nicht anweisungsgemäßen Verhaltens in den Spie- gelräumlichkeiten.
* Es gilt das absolute Verbot, die Spiegel anzufassen, was sich auf das Exponat genannt “Abgrund” nicht bezieht. wo es erlaubt wird, ohne Schuhe einzutreten und somit die Spiegel ausschließlich mit Füßen zu berühren.
* Es wird untersagt, die der Stabilisierung von Klimabedingungen dienenden sowie die sonstigen die Kollektion wie auch das Museum schützenden Einrich- tungen anzufassen.
* Aufnahmen und Filme unter Zuhilfenahme vom Stativ oder Blitzlicht, jede Ausnutzung von Aufnahmen und Filmen sind ausschließlich nach Erfüllung der im Urheberrecht bestimmten Anforderungen und mit Einwilligung des Museums möglich.
* Der Besucher ist dessen bewusst, dass die Exposition des Museums durch das Urheberrecht geschützt und dessen Ordnung mit keiner Lizenz für den Besucher verbunden ist.
Untersagt ist das Folgende:
* Fotografieren und Aufzeichnung (audio, video) des Überwachungsystems, der anderen Installationen und Angestellten sowie der sonstigen Personen, die sich im Museum befinden.
* Behinderung der Museumsangestellten bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten und Erschwerung auf irgendwelche Art und Weise der Museumsfunktionierung.
* Betreten des Museums unter Einwirkung von Alkohol oder illegalen Sub-stanzen, Behinderung der anderen Besucher bei Versuchen, Auslösung von Stö- rungen der öffentlichen Ordnung, Abweichung von den angenommenen Normen der Körperhygiene.
* Organisation der öffentlichen Versammlungen und Zusammenkünfte, Betrei-ben des Handelsgewerbes, Vertrieb der Werbung und Bekanntmachungen sowie Betreiben irgendeiner anderen kommerziellen Tätigkeit ohne Einwilligung des Museums.
* Fotografieren und Video-Aufzeichnung vollzogen im Rahmen der wirtschaft- lichen Betätigung oder der beruflichen Ttätigkeit oder zu anderen als privaten beziehungsweise nichtkommerzielen Zwecken bedarf der Einwilligung des Mu-seums. Auskünfte können durch Kontakt mit dem Hauptbüro des Museums ein-geholt werden.
* Im Falle der Verletzung vom Besucher der Beschlüsse der Museumsordnung kann er vom Angestellten des Museums oder des Wachdienstes gebeten werden, das Museum zu verlassen, was er dringlich tun soll. In solch einer Situation steht dem Besucher die Erstattung des Kaufpreises für die erworbene Eintrittskarte nicht zu.
* Die Besucher können die Beschwerden/Klagen beim Museum einlegen.
* Reklamationen können online bzw. an die Adresse info@dejavumuseum.de oder mit der Post an die Adresse déjà vu Museum GmbH, Rochstrasse 14 C, 10178 BERLIN, übersandt werden.
* Die Reklamationen/Beschwerden müssen den Vor- und Nachnamen der die Reklamation vorbringenden Person, Anschrift (Post- bzw. online-adresse) sowie die Beschreibung des Reklamationsgegenstands enthalten.
* Wenn die in der Reklamation enthaltenen Angaben nicht ausreichend sind, er-sucht das Museum dann um die Angabe der erforderlichen Informationen. Die Antwort wird an die in der Reklamation angegebene Anschrift übersandt. Das Museum trägt keine Verantwortung für die unrichtig vorgebrachten Reklamatio- nen, insbesondere wenn vom Besucher unrichtige oder unwahre Informationen angegeben werden.
* Das Museum trägt keine Verantwortung für die mit der elektronischen Post übersandten Informationen, die durch das Antispam-System des Museums ge-filtert wurden.
* Die die Reklamation betreffende Entscheidung des Museums ist endgültig, was die sich aus dem Zivilgesetzbuch ergebenden gesetzlichen Befugnisse der Be sucher nicht verletzt.
* Die Besichtigungsordnung ist auf der Internetseite des Museums und deren Ausdruck an der Eintrittskartenkasse zugänglich.
* Den Inhalt dieser Urkunde kann man für eigene Bedürfnisse jederzeit ausdru-cken, aufzeichnen oder aus der Webseite des Museums herunterladen.
* Im Falle eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Streit werden die Parteien dessen gütliche Beilegung anstreben.
* Jeder der Besucher hat das Recht, außergerichtliche Methoden der Untersu-chung von Beschwerden und Ansprüchen in Anspruch zu nehmen.
* Der Besucher kann die Mediation beantragen. Die Listen von ständigen Me-diatoren und vorhandenen Mediationszentren werden durch die Gerichte gelie-fert und zugänglich gemacht
* Das Museum behält sich das Recht vor, in der Museumsordnug Änderungen vorzunehmen.
* Die Ordnung trat am 15. Mai 2023 in Kraft.
Wir bitten, die Ordnung zu befolgen und bedanken uns im Voraus für deren Be-achtung.
Wir haben die Hoffnung, dass der Besuch unseres Museums zu einem Vergnü- gen für Sie wird.
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